VWR – Verlegungswunschregister

dieStrafverteidigerinnen 2021 Anzeige

 

Wir sind www.dieStrafverteidigerinnen.de und wir haben uns etwas ganz Neues ausgedacht:

Wir haben uns von gestern auf heute zur zentralen Stelle für Verlegungswünsche rund um den Straf- und Maßregelvollzug erklärt.
In Zukunft bieten wir euch ein zentrales Register für Verlegungswünsche (VWR) an.

Wie funktioniert das?

Bei Interesse schickt ihr uns das anliegende Infoblatt ausgefüllt zurück und unterschreibt uns ebenfalls die anliegende Datenschutz- und Schweigepflichtsentbindungserklärung und die Vollmacht.

Wir pflegen diese Daten nach eurer schriftlichen Einsendung in unsere Datenbank hier vor Ort ein. Eure sensiblen Daten werden nicht in irgendeiner cloud gespeichert!

Erhalten wir von unserem System intern, in unseren Kanzleiräumlichkeiten, ein sog. match, d.h. teilt uns das System mit, dass für euch ein potentieller „Tauschpartner“ gefunden worden ist, werden wir euch schriftlich über VERTEIDIGERPOST* kontaktieren.

Solltet ihr euch dann für eine Beauftragung der Strafverteidigerinnen entscheiden, schickt ihr uns die sog. Vorschussvergütungsvereinbarung** über 595,00 € inkl. 19% Umsatzsteuer unterschrieben zurück und überweist uns den Betrag auf unser Kanzleikonto.

Natürlich können wir euch nicht garantieren, dass eurem Verlegungswunsch am Ende auch entsprochen wird, da wir darüber ja auch nicht entscheiden. Wir können euch aber versichern, dass wir uns für euch ins Zeug legen werden, um euren Wunsch zu erfüllen.
Da es uns schon seit einem Jahrzehnt gibt, stehen wir ohnehin mit sehr vielen Anstalts- bzw. Klinikleitern und Entscheidungsträgern in Kontakt und wissen deshalb auch, welche Argumente in welcher Situation vorgebracht werden müssen.


* damit wir mit euch über VERTEIDIGERPOST kommunizieren können

** Vorschussvergütungsvereinbarung deshalb, weil wir jetzt noch nicht wissen, ob dieser Betrag für euer Anliegen ausreicht, oder nicht; das hängt vom Umfang der Sache und von unserer weiteren Vereinbarung über unser Tätigwerden ab. Eine Ratenzahlung ist grundsätzlich auch möglich. Setzt euch hierzu einfach mit uns in Verbindung. Sollte sich die Durchsetzung eures Verlegungswunsches doch schwieriger bzw. aufwendiger als zuvor angenommen gestalten, werden wir euch sofort kontaktieren, um die weiteren (finanziellen) Möglichkeiten zu besprechen.