Finanzielles

Wir übernehmen gerne Ihre Pflicht- oder Wahlverteidigung. Was in Ihrem Fall (hier) das Sinnvollste ist, besprechen Sie am besten mit uns in einem persönlichen Beratungsgespräch. Schreiben- oder sprechen Sie uns einfach an!

rechtsgebiete3Manchmal ist es ratsam, die staatlich (vor-) finanzierte Tätigkeit des Pflichtverteidigers mit einer zusätzlichen privaten Vergütungsvereinbarung zu unterstützen, um so besonders im Ermittlungsverfahren auf der sicheren Seite zu sein. Das bedeutet, dass wir uns bei sehr umfangreichen Verfahren besser Ihrem Verfahren widmen können und mehr Zeit aufwenden können, als wir es als Pflichtverteidigerinnen tun könnten. Eine solche Vereinbarung ist nicht nur bei umfangreichen Verfahren, beispielsweise aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, sinnvoll, sondern auch bei Verfahren, in denen der Tatvorwurf eine immense Straferwartung birgt, wie etwa bei Kapitalverbrechen (Schwurgerichtsverfahren: Mord und Totschlag).

 

Eine Ratenzahlung ist (fast) immer möglich! Bitte sprechen Sie uns einfach an! Gerade im Bereich der Strafvollstreckung sind monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 50-100 Euro üblich.

Wir weisen jedoch bereits an dieser Stelle darauf hin, dass wir keine Vorleistungen erbringen. Sollten wir eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, so müssen Sie zunächst Ihre zuverlässige Zahlungsmoral unter Beweis stellen, was in den meisten Fällen bedeutet, dass die Hälfte des insgesamt vereinbarten Betrages gezahlt worden sein muss!


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