Strafrecht

Für uns stehen die Beschuldigtenrechte im Vordergrund.

Nur wenn sie gewahrt werden, ist eine Rückkehr in die Normalität auch nach dem Strafverfahren gesichert. Besonders relevant ist hierbei die Unschuldsvermutung, die besagt, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt werden muss und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.

rechtsgebiete 2 furtwaenglerZu unseren Aufgaben gehört auch, die Justizbehörden immer wieder an das im Grundgesetz verankerte Rechtsstaatsprinzip zu erinnern. Dazu zählt vor allem, dass Straftaten nur unter Beachtung und Einhaltung der Strafprozessordnung nachgewiesen werden können. Ist es unter Beachtung der strafprozessualen Regeln nicht möglich, eine Straftat nachzuweisen, so muss der Betreffende freigesprochen werden.

Grundsatz für unsere Kanzlei ist immer das Lesen zwischen den Zeilen, das kritische Hinterfragen von (vorschnellen) Schlüssen und scheinbaren Zusammenhängen.


Also: Machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch und vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Sekretariat und zwar auch und gerade, wenn Sie sich in Haft befinden! 

Lassen Sie sich nicht in die Rechtfertigungsrolle drängen! Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft Ihre Schuld.