"Ich hol’ Sie hier raus, versprochen !......"

Diese oder ähnliche Aussagen haben viele Inhaftierte von ihren Verteidigern schon zu hören bekommen und am Ende stand die große Ernüchterung. Vor diesem Hintergrund haben wir, in Zusammenarbeit mit der Rechts- und Fachanwältin für Strafrecht, Eva Wilhelm-Furtwängler, einen kleinen Leitfaden für die bessere Auswahl eines Verteidigers erstellt: Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren oder: Woran Sie einen guten Verteidiger erkennen, wenn es um alles geht...!

Erschienen in der Ausgabe 1/2017 der Lichtblick von RAin Eva Wilhelm-Furtwängler & V. Lestingi

 

 lichtblick 01 2017 titel1 Woche vor der Hauptverhandlung:

RA: „Am besten ist es, wenn Sie dem Gericht einfach sagen, wie es passiert ist. Die werden Ihnen schon glauben...“
Mandant: „Was droht mir denn jetzt genau ?“
RA: „Hmmm, wie Ihre Gerichtsverhandlung ausgeht, dazu kann ich auch nach Lektüre der Akte nicht wirklich was sagen...warten wir’s ab...Sie wissen ja: Vor Gericht und auf hoher See...."

In der Woche der Hauptverhandlung (HV):

(mittlerweile sehr nervöser) Mandant: „Aber Herr Rechtsanwalt, meine Verhandlung ist doch schon diese Woche und wir haben noch garnichts besprochen. Soll ich überhaupt was sagen oder was passiert da ?“
RA: „Ach, jetzt machen Sie sich mal nicht so viele Gedanken, das wird schon gut ausgehen. Wir entscheiden das vor Ort. Ich komme am Tag der HV nochmal bei Ihnen in der Arrestzelle vorbei....."

 

Liebe Leser, hoffentlich fragen Sie sich auch an dieser Stelle:
Und das Konzept ? Wo ist die Verteidigungsstrategie?
Leider nirgends und das ist nicht nur traurig, sondern auch seitens des Verteidigers eher vorsätzlich, als fahrlässig. In einem Verfahren, in welchem Sie beschuldigt sind, einen Menschen getötet, ermordet oder dies versucht zu haben, haben Sie ohnehin schon das schlechteste Kartenblatt auf dem Tisch, welches das Leben neben chronischen Erkrankungen, Krebs und plötzlichem Unfalltod für Sie bereithalten kann. Pech gehabt. Der Mensch ist leider nie der, der die Karten mischt, manchmal schafft er es noch nicht einmal, wenigstens die für ihn günstigen Karten ins Spiel zu bringen. Wieso manchen Menschen noch nicht einmal das gelingt, soll hier von daher nicht vertieft werden. Hierzu können Erzieher, Lehrer, Eltern, Psychiater, Philosophen und Verhaltenstherapeuten viel bessere Lösungsmöglichkeiten anbieten. Sie können Ihnen beibringen, dass Sie künftig wenigstens wissen, wie Sie Ihre Karten ins Spiel bringen können.

Um bei dem Bild mit den Karten zu bleiben:
Ein guter Strafverteidiger kann auch Kartentricks anwenden und dafür sorgen, dass Ihr schlechtes Blatt, das auf dem Tisch liegt, zwar dort liegt, in der Hauptverhandlung aber alle nur auf die Karten schauen, die Ihr Verteidiger in der Hand hält. Ein schlechter Verteidiger ist meist untätig, oder tut das Falsche. Für Anwälte, die im gesamten Verfahren untätig bleiben und meist auch keine Fachanwälte für Strafrecht sind (auch wenn das Tragen dieses Titels für sich gesehen auch kein Qualitätsmerkmal ist), hat sich unter Verteidigerkollegen ein Begriff geprägt: Verurteilungsbegleiter!

Der Verurteilungsbegleiter ist das schwarze Schaf unter den Strafverteidigern. Er kennt meist den Richter schon lange und wird, wann immer es sich anbietet, von diesem beigeordnet. Ziel des Richters ist es hierbei, das bisherige Ergebnis des Ermittlungsverfahrens in der Hauptverhandlung zu bestätigen – sprich: Sie zu verurteilen !

Wie können Sie als juristischer Laie nun im Ernstfall den Verurteilungsbegleiter vom Strafverteidiger unterscheiden ?

Das ist eigentlich garnicht so schwer: Sie sollten dem Verteidiger Ihr Vertrauen schenken, der Ihnen nicht das Gefühl vermittelt, man habe einem bereits vorbestimmten Weg ohne Alternative zu folgen. Sie sollten dem Verteidiger Ihr Vertrauen schenken, der auf Ihre Fragen und Ängste eingeht und Ihnen erklärt, wie man diese Aspekte in die HV einbringen kann und vor allem, wie eine Hauptverhandlung überhaupt abläuft. Sie sollten dem Verteidiger Ihr Vertrauen schenken, der Ihnen den Unterschied zwischen einem Beweisantrag und einem Beweisermittlungsantrag erklären kann, dem, der Ihnen erklärt, warum mittels Urkundenbeweis nicht das bewiesen ist, was inhaltlich in dem Schriftstück steht, Ihnen aber gleichzeitig mehrere Varianten vorstellt, wie der Inhalt, der für Sie günstig wäre, auf anderem Wege in die Hauptverhandlung eingeführt werden kann, sodass das Gericht hieran gebunden ist.

Vertrauen Sie dem Strafverteidiger, der nicht nur gute Laune und Hoffnung mitbringt, sondern auch Sachverstand in allen Bereichen !

Es gibt aber auch noch ein anderes Unterscheidungsmerkmal:

Ihr Bauch rebelliert ! Das Bauchgefühl, also der Grund, warum man sich draußen scheiden lässt, obwohl diese Scheidung ein finanzielles Desaster auslöst, oder der Grund, warum Sie sich mit Ihren Kindern streiten, obwohl Sie sich erst beim Öffnen der Haustüre erneut daran erinnern wollten, dass Sie in Zukunft den Provokationen Ihrer lieben Kleinen gelassener entgegentreten werden. Wenn das Bauchgefühl nicht mehr stimmt- vielleicht auch, weil all die oben genannten Grundsätze missachtet worden sind und stattdessen die "vor-Gericht-und-auf-hoher-See"-Fettnäpfchen" abgeräumt wurden - ist Ihnen nur zu raten, sich schnellstmöglich nach einem (neuen) Verteidiger umzusehen. Vieles ist da auch noch ganz kurz vor der Hauptverhandlung möglich.

Einen Strafverteidiger, der weder zeitlich noch geistig flexibel ist, können Sie auch nicht gebrauchen. Und so sehr gerade in der Strafverteidigung viel Verstand, Know How, Psychologisches Einfühlungsvermögen in alle am Verfahren beteiligten Personen und die Beherrschung des Handwerkszeugs aus dem FF gefragt ist, ist die Frage nach dem richtigen Bauchgefühl die allerwichtigste von allen Fragen. Ein Strafverteidiger muss ein Alround-Talent sein und niemand der Strafrecht mal eben macht, weil er ohne die Pflichtverteidigungen seine Kanzlei schließen müsste.

Jetzt ist Ihnen auch klar, warum Richter Verteidiger vom Typ „Verurteilungsbegleiter“ so gerne beiordnen: Sie stören das Konzept des Richters am wenigsten!

Die von der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift vorgebrachten Beweismittel können mithilfe eines Verurteilungsbegleiters schnellstmöglich in hoffentlich nur einem Verhandlungstag in die HV eingeführt werden - also die Zeugen sollen am besten das sagen, was auch schon in der Akte steht - und somit die Verurteilungswahrscheinlichkeit, welche im Vorfeld der Verhandlung gegeben war, in eine Verurteilungssicherheit umzuwandeln.

Lange war dieses System zw. den Verurteilungsbegleitern und den Richtern quasi abgeschlossen. Die Verurteilten bemerkten die Verteidigungs(schlecht-)leistung des Verteidigers teilweise noch nicht einmal im Erfahrungsaustausch mit anderen Gefangenen, bzw. erst im Vollstreckungsverfahren, wenn sowieso schon „alles zu spät“ war.

Aus diesem Grund war und ist es Rechtsanwältin Wilhelm-Furtwängler ein Bedürfnis gewesen, diesen Beitrag an Sie zu richten und an einem Beispiel aus ihrer beruflichen Praxis zu verdeutlichen !

Hier also die Fakten zu einem spektakulären Fall und der sich daran anschließenden erfolgreichen Idee zur kreativen Verteidigung in solchen Verfahren:

Viel Arbeit hat in dieser Verteidigung gesteckt, viel Lebenszeit und auch schlaflose Nachte...nicht, dass mir das glückliche Strahlen unseres Mandanten nicht Lohn genug gewesen wäre, aber erwähnen mochte ich es an dieser Stelle deshalb, weil spektakuläre Fälle oft und völlig zu Unrecht von prestigesüchtigen und lauten Verurteilungsbegleitern "abgegriffen" und verteidigt werden und das bescheidene Unsereins sich trotz großer und stiller Erfolge manchmal fragt, warum das so ist... "Ja, ich würde gerne auch Ihren Fall verteidigen !“

Es gibt Tage im Leben eines Strafverteidigers, an denen einem zeitgleich bewusst wird, warum genau man diesen Beruf gewählt hat und man am liebsten alles hinwerfen möchte, weil man die Last der Verantwortung nicht mehr meint tragen zu wollen...

Solche Tage erlebe ich immer wieder dann, wenn ich noch im Ermittlungsverfahren Verteidigungsruinen (von Verurteilungsbegleitern) übernehme und die eigentlich vorhandene Vorbereitungszeit durch die unermüdliche Untätigkeit meines Vorverteidigers nunmehr praktisch aufgebraucht ist.

In dem hier beschriebenen Fall war viel Puzzlearbeit an einem Bild vonnöten; einem Bild, das bis heute noch nicht vollständig ist...

Im Leben von Herrn B., seiner Ehefrau und seinen 3 Kindern gibt es seit dem 27.05.2015, nach fast 2 Jahren Untersuchungshaft endlich eine Zukunft, in die es sich wieder zu schauen lohnt... Hoffentlich sind heute - fast 2 Jahre später - die nassesten Tränen seiner Töchter getrocknet, die an der Seite ihres Vaters nicht nur 2 Jahre mitgelitten haben, sondern leider auch von anderen Kindern auch (mit)geächtet wurden.

Vonseiten der Presse war – wie immer – nur die reißerische Berichterstattung riesig: Sie berichteten über einen "Mörder", der im Freigängerstatus seiner aktuellen Haftstrafe "morden" und so das Leben des armen Geschäftsmann Tomislav R. heimtückisch und habgierig beenden konnte. Der Beitrag über den späteren Ausgang des Verfahrens hingegen war verschwindend gering und erschöpfte sich in einem kleinen und nüchternen Artikel in welchem unspektakulär über den Freispruch eines Menschen berichtet wurde, der zuvor fast 2 Jahre unschuldig in Untersuchungshaft gesessen hatte. Gerne hätte ich im Anschluss an diesen spektakulären Freispruch Bauch-Gepinsel im Höchstmaß von der Presse über mich ergehen lassen...leider musste ich das nicht. Niemand erwähnte uns mit auch nur einem Wort.

derLichtblick2017 1

Von daher meine Anregung an dieser Stelle:

„Liebe Presse,
schreibt doch auch mal über einen Freispruch und wenn, dann vielleicht auch im gleichen reißerischen Stil und der gleichen Aufmachung wie zuvor über die Empörung über das Schalten und Walten eines mutmaßlichen Mörders ! Euer einziges Risiko dabei ist nur, dass die Welt durch eine derartige Berichterstattung nicht an allen Tagen so mies sein könnte, wie wir es seit Langem gewohnt sind....aber wäre das so schlimm ?“

Unbeantwortet ist aber immer noch die eigentliche Frage: Wie haben wir das hinbekommen, einen Freispruch statt einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe für den Mandanten „rauszuhauen“ ?

Wieso wurde der Angeklagte, der bis zum letzten Hauptverhandlungstag von insgesamt 13 Verhandlungstagen in Untersuchungshaft saß, letzten Endes nun doch freigesprochen, obwohl sowohl die Staatsanwältin, als auch die beiden Nebenklagevertreterinnen, die nach deutschen Recht höchste mögliche Strafe, nämlich die lebenslange Freiheitsstrafe, beantragt hatten ? Aus Sicht meines Co-Verteidigers und mir lag es an unserem Plädoyer, das wir einer spontanen Eingebung folgend im platonischen Dialogstil gehalten haben: Wir thematisierten im Dialog alle Zweifel, die am Ende der Hauptverhandlung noch greifbar
waren und räumten sie aus.

Auf unbeteiligte Zuschauer muss unser Plädoyer als groteskes Schauspiel gewirkt haben, in dessen unfreiwilligen Mittelpunkt unser armer Mandant geraten zu sein schien... Wir diskutierten über ihn, obwohl er neben uns saß, wir vermaßen sein Leben mit zweierlei Maß und ganz ohne die einseitige Persilfärbung der sonst üblichen Plädoyers unserer Kollegen. Wir redeten über seine Schwächen, offensichtlichen Dummheiten, Lügen, Scheinwahrheiten und über seine Fehlentscheidungen genauso wie über die Ermittlungsfehler der Polizei.. Wir zweifelten und räumten zugleich jeden Zweifel und über jeden Zweifel erhaben wieder aus. Wir ließen seine Stärken und positiven Seiten ganz weg, denn wir wollten unseren Punkt noch deutlicher machen: Es ging hier nicht um die Beurteilung einer Person durch das Gericht, sondern einzig darum, ob das Gericht unseren Mandanten nach durchgeführter Hauptverhandlung für den Täter hielt, oder nicht...

Wir analysierten jeden Schritt unseres Mandanten, jeden einzelnen Verhandlungstag und jedes einzelne Beweismittel. Wir sprachen aus Sicht unseres Mandanten genauso wie aus Sicht von allen anderen Beteiligten. Wir verstanden die andere Seite und stimmten ihr zu, um sie im nächsten Moment zu kritisieren und abzulehnen aus für jeden nachvollziehbaren Gründen – live im Gerichtssaal. Wir "unterhielten" uns über die angetretenen Beweismittel und deren Beweiswert.... Sprachen ihnen eine Beweiskraft zu, oder sprachen sie ihnen ab. Wir entwarfen mindestens 4 alternative Anfangshypothesen zur Hypothese der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und verwarfen schlussendlich alle 5, nach denen unser Mandant als Täter in Betracht kam.

Im Kopfkino der Schwurgerichtskammer entwarfen wir farbreiche Bilder und ließen sie im Anschluss gleich einer Seifenblase wieder zerbersten... Wir ließen sie über andere mögliche Täter wie Ehefrau, Schwager, Freund und Feind ernsthaft nachdenken.... Auch wenn unser Mandant in seiner Vernehmung gelogen hatte: Alle anderen hatten ein deutlicheres Mordmotiv als der Angeklagte! Eigentlich war er nämlich nur ein entfernter Bekannter des Verstorbenen, der das Pech hatte, mindestens zweimal in seinem Leben zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein: Er war dabei, als man die Leiche des Ermordeten fand und er befand sich zu diesem Zeitpunkt im offenen Vollzug aufgrund einer anderen (schweren) Straftat. Diese Straftat hatte er wegen großer Geldsorgen und der diesen Geldsorgen vorangehenden Spielsucht begangen. Die Staatsanwaltschaft zog hieraus den Schluss, dass er seine Spielsucht wohl immer noch nicht im Griff habe und auch die hier angeklagte Tat aus Habgier begangen habe (so viel zu den (ganz) schlechten Karten).

Wir sogen jeden (berechtigten) Zweifel des Gerichts als unseren eigenen in uns auf und stellten uns auch die gleichen Fragen zu den immer wiederkehrenden Widerspruchsund Ungereimtheitsschleifen des Falles und zu unserem Mandanten selbst. Kurzum: Wir hatten es tatsächlich nach fast einer Stunde geschafft, in den 5 Richtern den Zweifel zu sähen, der nach weiteren drei Wochen - für unseren Mandanten die wohl längsten seines Lebens - zur Freispruchsfrucht heranreifte.

Das Unglaubliche geschah: Mit weiteren 20 Minuten Verspätung am Tag der Urteilsverkündung verkündete der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer des Landgerichts  Darmstadt Herr W. unter stehenden Ovationen, die selbst nach 5 Minuten und trotz mehrfacher Aufforderung seitens des Vorsitzenden nun endlich die für die Urteilsbegründung erforderliche Ruhe einkehren zu lassen, nicht enden wollten, den Freispruch - keinen zweiter Klasse, wie Richter W. betonte, sondern Herr B. sei aus tatsächlichen Gründen im Namen des Volkes freizusprechen gewesen...

Gottseidank ! ! ! Denn Sie wissen ja: "vor Gericht und auf hoher See....."

Ohne den Einsatz meines Kollegen und guten Freundes Rechtsanwalt Benno Grunwald aus Siegburg als immer bereiten, erfahrenem Co-Verteidiger, der zugleich für alles Neue offen ist, die wertvollen Tipps des wunderbaren Kollegen Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner aus Hamburg und die Geduld und wissenschaftlich-rechtsmedizinische-Fachberatung und Bereicherung meines Ehemannes und Arztes, wäre aus diesem anfänglich für 5 Hauptverhandlungstage geplanten Indizienprozess ein LEBENSLÄNGLICH statt ein Freispruch geworden. DANKE an dieser Stelle !

Fazit:

Vertrauen Sie dem Anwalt, der gemeinsam mit Ihnen ein Verteidigungskonzept erarbeitet, der Weichen stellt u. alternative Wege mit Ihnen bespricht. Vertrauen Sie dem Anwalt, der die nötige Empathie und Geduld aufbringen kann, um für Sie das „im Zweifel für den Angeklagten“ durchzusetzen. Lassen Sie sich von einem Kollegen vertreten, der für Ihre Interessen und Belange einsteht, statt durch lautes Gepolter alle gegen Sie aufzubringen, bevor es überhaupt erst richtig los geht.

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